Wichtige Hinweise zum Online-Dienst
Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.
Geschäftsfähigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.
Diese Personen können den Online-Dienst nicht nutzen
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Angehörige aus Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines EU- oder EWR-Staates besitzen, haben Sie das Recht, ohne Visum oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu leben (sogenannte Freizügigkeit). Auch Familienangehörige und nahestehende Personen, die nicht aus einem EU- oder EWR-Staat stammen, sich aber bei einem EU-/EWR-Angehörigen in Deutschland aufhalten möchten, können sich auf das Freizügigkeitsrecht berufen, müssen aber zeitnah nach ihrer Einreise eine Aufenthaltskarte beantragen. Sollten Sie betroffen sein, beenden Sie bitte diesen Online-Dienst und wenden Sie sich online/persönlich an die Ausländerbehörde.
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Personen, die sich im Asylverfahren befinden, und Geduldete
Wenn Sie sich in einem laufenden Asylverfahren befinden - also im Besitz einer Aufenthaltsgestattung sind - oder Ihr Aufenthalt in Deutschland geduldet ist - Sie also im Besitz einer Duldung sind - können Sie über diesen Online-Dienst keinen Aufenthaltstitel beantragen.
Ob Sie als Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder einer Duldung an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen können, ist im Einzelfall mit der zuständigen Ausländerbehörde zu klären.